Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen Fachschule

Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen für den Besuch einer Fachschule für Technik sind:

a) Der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen, nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand, der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule
oder
b) der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule in einer nicht einschlägigen Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren.

Ob eine Berufsausbildung eine einschlägige ist, kann der nachfolgenden Auflistung möglicher Zugangsberufe für Fachschulausbildungen in Sachsen entnommen werden:


Bewerbungsfrist

Die Ausbildung beginnt jeweils mit dem staatlichen Schuljahr in Sachsen. Die Bewerbung sollte bis zum 30.04. des Jahres vorliegen, in dem der Ausbildungsbeginn angestrebt wird. Frühere Bewerbungen sind möglich und erwünscht. Spätere können nur im Falle noch freier Platzkapazität berücksichtigt werden.

Bewerbungsunterlagen

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte das Formular "Bewerbung an der Fachschule für Technik" - erhältlich im Sekretariat der Fachschule oder elektronisch hier:


Auf der Rückseite des Blattes sind alle Unterlagen aufgeführt, die der Anmeldung beizufügen sind. Die Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte im Sekretariat der Fachschule im Zimmer B 215 ein. Bei persönlicher Abgabe der Bewerbungsunterlagen und Vorlage entsprechender Originale dürfen die mitgebrachten Fotokopien von Zeugnissen des BSZ für Elektrotechnik kostenlos beglaubigt werden. Eine Beglaubigung schulfremder Zeugnisse oder Urkunden ist nicht gestattet. Die Zusendung Ihrer Unterlagen ist auch auf dem Postweg möglich – dann können nur beglaubigte Kopien anerkannt werden.

Zulassung

Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt schriftlich etwa einen Monat nach dem Ende des Bewerbungszeitraums. Sollte die Bewerberzahl in einer Fachrichtung die zur Verfügung stehende Platzkapazität übersteigen, wird ein gemäß Fachschulordnung geregeltes Auswahlverfahren durchgeführt. Im Falle einer unzureichenden Bewerberzahl für eine bestimmte Fachrichtung bzw. Ausbildungsform erhalten die betreffenden Bewerber/-innen ein Angebot zur Umlenkung auf eine andere Fachrichtung.