Ausbildungsorganisation

Ausbildungsorganisation der Fachschule

Individuelle Vorbereitung einer Ausbildung an der Fachschule für Technik

Fachschülerinnen und Fachschüler haben insbesondere in der Anfangszeit der Fachschulausbildung immer wieder Probleme, die aus unzureichenden mathematisch-physikalischen Fertigkeiten resultieren. Das betrifft nicht nur den unmittelbaren Mathematik- und Physikunterricht, sondern auch viele andere technische und wirtschaftliche Fächer bzw. Lernfelder, in denen diverse Berechnungen zur Tagesordnung gehören. Zugelassene Fachschulbewerber/-innen, die sich auf die bevorstehende Ausbildung vorbereiten wollen, sollten deshalb insbesondere ihre mathematischen Vorkenntnisse reaktivieren und gegebenenfalls vervollständigen. Themengebiete sind die Inhalte des Mathematikunterrichts an Mittel- bzw. Oberschulen bis inklusive Klasse 10.

Zukünftige Fachschüler/-innen sollten auch über IT-Grundkenntnisse verfügen. Das betrifft den Umgang mit aktuellen Betriebssystemen sowie aktueller Office-Software, d. h. Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationssoftware sowie auch Datenbanksysteme. Die Lehrpläne der Fachschule gehen von entsprechenden Vorkenntnissen aus.

Vom oft nachgefragten Vorabkauf von Fachbüchern und Lernmitteln inklusive Taschenrechnern wird dringend abgeraten. Seit dem Schuljahr 2017/2018 bekommen auch alle Fachschülerinnen und Fachschüler die Pflichtliteratur und einen graphikfähigen Taschenrechner für die Zeit der Ausbildung vom Schulträger leihweise zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird über optionale Literatur informiert, die die Pflichtliteratur ergänzen kann.



Ausbildung in Vollzeit- oder Teilzeitform

Die Ausbildung an den Fachschulen für Technik zum/zur Staatlich geprüften Techniker/-in erfolgt in zweijähriger Vollzeit- oder vierjähriger berufsbegleitender Teilzeitform. Die erste Klassenstufe baut fachrichtungsbezogene Grundlagen für die zweite Klassenstufe auf. In der zweiten Klassenstufe werden das fachspezifische Wissen und die Handlungskompetenz vorangetrieben. In bestimmten Fachrichtungen ist dazu im Verlauf der ersten Klassenstufe ein Schwerpunkt zu wählen, der in der zweiten Klassenstufe unterrichtet wird.

Die Ausbildung beginnt jeweils mit dem staatlichen Schuljahr in Sachsen. In der Teilzeitform verteilen sich die Unterrichtsstunden einer Klassenstufe jeweils auf zwei Schuljahre. Der Unterricht findet dann montags und mittwochs von 17:00 bis 20:15 Uhr, freitags von 15:15 bis 20:15 Uhr und aller 14 Tage auch sonnabends von 08:00 bis 14:45 Uhr statt. Diese neue Regelung gilt für alle Teilzeitklassen ab dem Jahrgang 2017.

Die Ferienregelung richtet sich nach den allgemeinbildenden Schulen im Freistaat Sachsen. In den Ferien findet sowohl in der Vollzeit- als auch in der Teilzeitform kein Unterricht statt. Diese Zeit nutzen Fachschüler/-innen im zweiten Ausbildungsjahr oft zur Bearbeitung ihrer Facharbeit.

Versetzung


Die Versetzung von der ersten in die zweite Klassenstufe in der Vollzeitausbildung bzw. vom zweiten in das dritte Ausbildungsjahr in der Teilzeitausbildung erfolgt ohne Prüfungen. Die Fachschüler/-innen müssen lediglich die Versetzungsbestimmungen erfüllen, insofern unter den vollständigen Zensuren auf dem Jahreszeugnis höchstens einmal die Note 5 (mangelhaft) und keine Note 6 (ungenügend) vertreten sein darf. Ausführliche Details sind in der sächsischen Fachschulordnung nachlesbar.

Abschlussprüfungen

Die Zulassung zur Abschlussprüfung am Ende der Fachschulausbildung ist an die gleichen Bedingungen gebunden, wie auch die Versetzung von der ersten in die zweite Klassenstufe in der Vollzeitausbildung. In den vollständigen Vornoten vor den Prüfungen darf also höchstens eine Note 5 (mangelhaft) und keine Note 6 (ungenügend) auftauchen. Vier schriftliche Prüfungen finden in Fächern/Lernfeldern statt, die von der jeweiligen Fachrichtung abhängen. Maximal eine mündliche Prüfung ist nur dann möglich, wenn sich in einem Prüfungsfach zwischen Vornote und schriftlicher Prüfungsnote der Durchschnitt n,5 ergibt und die Prüfungsnote die schlechtere Note ist. Weitere mündliche Prüfungen sind – abgesehen von der Verteidigung der Facharbeit – nicht vorgesehen. Ausführliche Details sind auch hierfür in der sächsischen Fachschulordnung nachlesbar.

Ende der Ausbildung

Abgeschlossen wird die Fachschulausbildung nach dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung mit der feierlichen Übergabe der Abschlusszeugnisse am Ende des jeweiligen Schuljahres im Freistaat Sachsen.